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brief an alle beamtewerner may im paradies 17309 fahrenwalde werner(at)paradies-auf-erden.de |
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Offener Brief an alle Beamte zum Tag der Deutschen Einheit
Sehr
geehrte Damen und Herren. Mein Name ist Werner May und ich bin „politischer Künstler“. Seit einigen Jahren recherchiere ich für ein Buch zum Thema „Unser Staat“. Dabei bin ich auf einige Ungereimtheiten gestoßen, die die Beamtenschaft betreffen. Es wäre hilfreich, wenn Sie mir die folgenden Fragen beantworten würden. Ihre Stellungnahme werde ich im Internet auf meiner Web-Seite veröffentlichen. In dem Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland vom 12. Sept. 1990 heißt es: „Das vereinte Deutschland wird die Gebiete der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und Ganz Berlins umfassen...“ Demnach wurden damals aus der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und aus Berlin ein Staat „Das vereinte Deutschland“, kurz: „Deutschland“. (Als mathematische Formel: a+b+c=d. Da b und c ungleich Null sind, kann a nicht gleich d sein.) Folgerichtig wurden die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik bei den Vereinten Nationen abgemeldet und der Staat „Germany“, also „Deutschland“ wurde angemeldet. Seither steht „Deutschland“ in der Mitgliederliste der UN. Die BRD und die DDR wurden gelöscht. Im Bundesbeamtengesetz (BBG) vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) steht unter § 64 Eidespflicht, Eidesformel: Beamtinnen und Beamte haben folgenden Diensteid zu leisten: „Ich schwöre, das Grundgesetz und alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe. “ 1.) Bitte erklären Sie mir, wie man einen Eid auf „alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze“ leisten kann, wenn es die Bundesrepublik Deutschland seit 19 Jahre nicht mehr gibt? Mit dem Erlöschen der BRD dürften auch die Gesetze dieses Landes erloschen sein. Nach § 63 BBG (Verantwortung für die Rechtmäßigkeit) tragen „Beamtinnen und Beamte für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung.“ Da es die Bundesrepublik Deutschland nicht mehr gibt, stellen sich die Fragen: 2.) In
wessen
Dienst stehen die Beamten wenn sie „dienstliche Handlungen“
ausführen? Im Bundesbesoldungsgesetz (Ausfertigungsdatum: 23.05.1975, zuletzt geändert am 21. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2891)) stand unter § 29 Öffentlich-rechtliche Dienstherren: (1) Öffentlich-rechtliche Dienstherren im Sinne dieses Gesetzes sind das Reich, der Bund, die Länder, die Gemeinden (Gemeindeverbände) und andere Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts mit Ausnahme der öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften und ihrer Verbände. Demnach war „Das Reich“ 2008 der oberste Dienstherr aller Beamtinnen und Beamte. Im Bundesbesoldungsgesetz von 2010 heißt es nur noch: § 29 Öffentlich-rechtliche Dienstherren (1) Öffentlich-rechtliche Dienstherren im Sinne dieses Gesetzes sind der Bund, die Länder, die Gemeinden........
Auf Ihre Antwort wartend verbleibe ich Fahrenwalde, den 3.10.2011 Dieser Briief wurde am 3.10. 2011 an folgende Organisationen verschickt: Deutscher Beamtenbund, Beamtenbund Baden Würtemberg, Beamtenbund Bayern, Beamtenbund Hessen, Beamtenbund Thüringen, Beamtenbund Sachsen, Beamtenbund NRW, Beamtenbund Berlin, Beamtenbund Meck.Pomm., Beamtenbund Brandenburg, Beamtenbund Rhl. Pfalz,Die Jugendorganisation des Beamtenbundes, den Öffentlichen Dienst, Verdi und die Gewerkschaft des Öffentlichen Dienstes. |